Leistungen
Im Alten- und Pflegeheim „Haus der Frauenhilfe“ werden Bewohnerinnen und Bewohner aller Pflegestufen sowohl vollstationär (im Sinne des § 43 SGB XI) als auch in Kurzzeitpflege (nach § 42 SGB XI) nach den aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen betreut, versorgt und gepflegt.
Dabei erbringen wir unter Berücksichtigung des Rahmenvertrages nach § 75 SGB XI Leistungen in der Pflege und in der Behandlungspflege.
Die Einrichtung unterliegt nach § 75 SGB XI einem Bestandsschutz und ist somit von Seiten der Pflegekassen zur Erbringung von vollstationären Leistungen und Kurzzeitpflege zugelassen.
Die Bestimmungen der Pflegesatzverhandlungen, des Leistungs- und Qualitätsnachweises, die Regelungen des Rahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI sowie die Grundsätze und Maßstäbe für Qualitätssicherung (vgl. Elftes Kapitel: Qualitätssicherung, sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen, SGB XI §§ 112-115) sind wesentliche Voraussetzungen.



