Pflegeleistungen
Die Pflegetätigkeiten zur Unterstützung, zur teilweisen oder vollständigen Übernahme von Verrichtungen des täglichen Lebens oder die Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme der Verrichtungen entsprechend im jeweiligen Einzelfall der Pflegestufe. Dabei sollen die pflegerischen Maßnahmen zur Minderung der Pflegebedürftigkeit, zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen und zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit geplant und durchgeführt werden.
Bei der Erbringung der allgemeinen Pflegeleistungen folgen wir der Systematik des SGB XI und erbringen je nach individueller Pflegesituation folgende Pflegeleistungen:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe bei der Ernährung
- Hilfe bei der Mobilität



